Schutz und Wahrung des Kindswohls
Der Vorstand hat beschlossen, ein Maßnahmenpaket für den Schutz und die Wahrung des Kindswohls umzusetzen. Dazu werden die folgenden Elemente durchgeführt:
1. Der Turnverein Oppenweiler 1911 e.V. misst dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen hohen Stellenwert bei und siedelt die Verantwortlichkeit deshalb unmittelbar beim Vorstand an.
2. Als Schutzbeauftragte und erste Ansprechpartner für Fragestellungen, Wahrnehmungen, Beschwerden und Vorfälle fungieren die Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen.
3. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Vereins, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu tun haben, unterzeichnen einen Verhaltensleitfaden.
4. Der Verein sieht von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die 18 Jahre oder älter sind, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu tun, vor Aufnahme der Tätigkeit ein „erweitertes Führungszeugnis“ ein.
5. Der Verein informiert seine Mitarbeiter über Angebote des Sportkreises und des WLSB zum Thema Kinderschutz und übernimmt anfällige Teilnahmegebühren in vollem Umfang.
Unser Verhaltensleitfaden
Die folgenden Prinzipien, die in einem Verhaltensleitfaden festgehalten sind, sind für uns die Basis, um Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen zu schützen und zugleich unseren Mitarbeiter*innen einen Rahmen für die Arbeit zu bieten:
- Ich achte die Persönlichkeit und unterstütze die individuelle Entwicklung.
- Ich respektiere die Intimsphäre und überschreite keine Schamgrenzen.
- Ich übe keine Form der Gewalt aus – weder physisch noch psychisch.
- Ich wahre die körperliche Unversehrtheit.
- Ich habe eine Vorbildfunktion und beachte die Bestimmungen des Jugendschutzes im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
- Ich habe einen respektvollen Umgangston.
- Ich teile keine Geheimnisse.
- Ich handle nach den Gesetzen des Fair Plays.
- Ich greife ein, wenn gegen den Verhaltensleitfaden verstoßen wird.
- Ich informiere im „Konfliktfall“ die Schutzbeauftragten.